Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz

in Hamburg - Volksdorf // 3 Min. von U Volksdorf entfernt 

 

Sie können ohne Anmeldung zu den Terminen (siehe unten) kommen

-  27 Euro Gebühr - NUR BARZAHLUNG

Keine Gebührenbefreiung möglich

  

 

Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

(früher Gesundheitszeugnis)

in Hamburg-Volksdorf

 

 

durch Dr. med. Eva Schmidt • Auf dem Rapsfeld 27 g • 22359 Hamburg - Volksdorf

Tel. 040 5325 0440

www.gesundheitszeugnis-volksdorf.de 

 

Das Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel hat mich beauftragt, die Erstbelehrung nach dem § 43 des Infektionsschutzgesetzes (früher Gesundheitszeugnis) durchzuführen, die bei Aufnahme einer Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss (auch z. B. bei einem Schulpraktikum).

Die Belehrung dauert ca. 20 Minuten • Parkmöglichkeiten sind vorhanden. 

Die nächsten Termine finden statt (ohne Anmeldung!):



 Dienstag   01.07.2025    18 Uhr  

Wo:  Auf dem Rapsfeld 27g, HH-Volksdorf  
Reihenhaussiedlung -> letzte Reihe -> letztes Haus

Montag   07.07.2025    18 Uhr  

Wo:  Auf dem Rapsfeld 27g, HH-Volksdorf 
Reihenhaussiedlung -> letzte Reihe -> letztes Haus

Samstag   19.07.2025    11.30 Uhr

Wo:  Dachgeschoss Koralle Kino, Kattjahren 1, HH-Volksdorf
vor Kino-Eingang warten -> Einlass nur pünktlich um 11.30 Uhr

Samstags-Termine blau:    Belehrung findet statt im Koralle Kino (Kattjahren 1, Bürgerhaus Koralle, Dachgeschoss) Nähe U Volksdorf

 Termine rot:     Belehrung findet Auf dem Rapsfeld 27g, 22359 HH-Volksdorf statt (etwa 2,5 km von der U Volksdorf entfernt)

Für die Termine müssen Sie sich nicht anmelden. 

Bitte kontrollieren Sie möglichst am Tag des Termins, ob Ihr Wunschtermin noch aufgeführt ist, es können sich kurzfristig Änderungen ergeben. 

Was müssen Sie mitbringen?

  • Personalausweis, bei ausländischem Pass ist auch eine Meldebescheinigung erforderlich

     
  • unter 16-Jährige benötigen eine Einverständniserklärung einer sorgeberechtigten Person

     
  • 27 Euro in bar, eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich

  

Direkt nach der Belehrung erhalten Sie die Bescheinigung für den Arbeitgeber.

 

Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Dr. Eva Schmidt

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